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...aktuelles...
Beratung beim Kinderschutzbund Brühl auch während der Ferien!!
Auch während der Sommerferien ist unsere
Familienberatungsstelle besetzt.
Wie gewohnt vereinbaren Sie einen Beratungstermin
telefonisch über unser Büro (Tel: 02232/49 8 99). Die Beratung ist kostenfrei und findet ebenfalls
in unseren Räumen in der Liblarer Straße 10, 50321 Brühl statt.
Sonne pur beim Kuntibunt - Fest am 2. Juli
Wir hatten uns ausdrücklich gutes Wetter zu unserem Nachholfest zur
Kuntibuntsaisoneröffnung gewünscht, aber diesmal war es so sonnig und heiß, dass
ganz viele Kinder verständlicher Weise lieber zu Hause im Schatten geblieben sind.
Das war natürlich sehr schade, denn unsere Gäste, wie zum Beispiel die
Verbraucherzentrale, 'die Rasselbande' und Tanz Breuer hatten sich mit vielen
netten Ideen gut vorbereitet.
Auch der Hunger auf unsere mittlerweile schon traditionellen
Waffeln war nicht wie gewohnt.
Was aber sehr gut ankam, war das Spiel mit dem Wasser. In
entspannter Ruhe wurde von hier nach da geschöpft, gespritzt und dabei ganz konzentriert gearbeitet,
so dass wir Aktiven vom Kinderschutzbund Brühl auch wieder viel Spaß einfach beim Zuschauen hatten.

Das Kuntibunt ist schon seit Mai unterwegs -
am 2. Juli holen wir die Kuntibunt Saisoneröffnung auf der Bleiche nach
Die für den 7. Mai geplante Saisoneröffnung für unser Spielmobil Kuntibunt ist wegen des damals schlechten Wetters ausgefallen.
Am 2. Juli holen wir das bei allen Kindern beliebte Fest von 15 Uhr bis 18 Uhr nach und wünschen uns diesmal gutes Wetter dazu.
Alle Kinder und Eltern sind herzlich willkommen!
34 Jahre Kinderschutzbund Brühl
725 Jahre Stadt Brühl
Das war der Slogan auf unseren Buttons, den Kinder an unserem Stand beim Brühler Stadtfest vor der Volksbank auf dem Steinweg
nach ihrem Belieben weiter bemalen konnten.
Daneben gab es eine große Bastelaktion zum Selbergestalten von Wappen und Bürgermeisterketten.

Der Kreativität waren keine Grenzen gesetzt bei der Erstellung von Familienwappen und Familienketten:

Und es war immer viel los an unserem Stand.


Wir freuen uns auf das nächste Fest und danken allen, die uns bei der Aktion unterstützt haben. Besonderen Dank geht an die Kolleginnen und Kollegen der VR Bank, die kräftig mitgebastelt haben.
Alte Schätzchen helfen Kindern
Der traditionelle Flohmarkt des Brühler Kinderschutzbundes findet am Mittwoch,
14. April von 10 Uhr bis 17 Uhr, vor dem Brühler Kaufhof auf dem Steinweg statt.
Der Verein freut sich über Spielsachen, Bücher, Hausrat und andere Kleinigkeiten
die gespendet werden. Möbel und Kleidung können nicht angenommen werden.
Mit den
Einnahmen des Flohmarkts werden die Beratung, das Spielmobil Kuntibunt,
Spielgruppen und weitere Projekte für Brühler Kinder und Familien finanziert.
Die Schätze für den Flohmarkt können
im Kinderschutzbund, Liblarer Str.10, 50321 Brühl, (Tel. 02232-49899) abgegeben werden.
Mehr Infos zur Arbeit des Brühler Kinderschutzbundes finden Sie hier auf dieser Seite (www.kinderschutzbund-bruehl.de)
Kontakt:
Heidi Bär-Heinz (Vorsitzende)
e-mail: kinderschutzbund-bruehl@t-online.de
Spielgrupppenflyer der Stadt Brühl aktualisiert vom Kinderschutzbund
In der Stadt Brühl gibt es neben unseren Spielgruppen noch zahlreiche andere.
Alle Angebote sind in einem Flyer zusammengetragen, der vom Kinderschutzbund ca. 2 mal
jährlich aktualisiert wird.
Der aktuelle Flyer kann
hier
auf der Homepage als Download heruntergeladen werden.
Druckexemplare liegen in unserer Geschäftsstelle bereit.
Der neue Jahresbericht 2009 ist da!
Während der Jahreshauptversammlung am 10. März wurde der
Jahresbericht zum vergangenen Jahr 2009 veröffentlicht und kann
hier
auf der Homepage als Download heruntergeladen werden. Darin finden Sie Berichte
über unserer Arbeit im vergangen Jahr und jede Menge Infomationen zu unserem Verein und
auch einen kleinen Ausblick auf 2010. Darin stöbern ist ausdrücklich erwünscht!
(weitere Jahresberichte finden Sie hier)
Falls Sie ein Druckexemplar bevorzugen, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.
Pressemeldung des Bundesverbandes zum Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010
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